Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge (betriebliche Altersvorsorgen) an ehemalige Mitarbeiter auszahlen, sind verpflichtet dies an die Krankenkasse zu melden – das sogenannte Zahlstellenverfahren.
Meldungen müssen erstellt werden:
Besonderheit bei einmalig gezahlten betrieblichen Altersvorsorgen:
Folgende Daten müssen gemeldet werden:
Die Meldungen können an die Krankenkasse durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen übermittelt werden. Eine maschinelle Übermittlung der Meldungen ist verpflichtend. Meldungen in Papierform sind daher grundsätzlich nicht mehr möglich.
Mit dem SV-Meldeportal können Arbeitgeber ganz einfach Meldungen zur Sozialversicherungen auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt übermitteln.
Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie auf der Seite des Arbeitgeber-Serviceteams.