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Meldeverfahren – Zahlstellenverfahren

Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an ehemalige Mitarbeiter auszahlen, sind verpflichtet dies an die Krankenkasse zu melden – das sogenannte Zahlstellenverfahren.

Meldungen müssen erstellt werden:

  • bei Beginn des Versorgungsbezuges
  • bei Ende des Versorgungsbezuges
  • bei Veränderungen des Versorgungsbezuges

Folgende Daten müssen gemeldet werden:

  • Grund der Meldung (Beginn, Veränderung, Ende)
  • Beginndatum, Enddatum oder Veränderungsdatum des Versorgungsbezuges
  • Höhe des Versorgungsbezuges
  • Krankenversichertennummer des ehemaligen Arbeitnehmers
  • Aktenzeichen unter dem der Versorgungsbezug geführt wird

Die Meldungen können an die Krankenkasse durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen übermittelt werden. Eine maschinelle Übermittlung der Meldungen ist verpflichtend. Meldungen in Papierform sind daher grundsätzlich nicht mehr möglich.

Mit sv.net können Arbeitgeber ganz einfach Meldungen zur Sozialversicherungen auf dem vorgeschrieben elektronischen Weg verschlüsselt übermitteln. Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie auf der Seite des Arbeitgeber-Serviceteams.