Pausen im Minijob sind wichtig für die Gesundheit. Deshalb gibt es gesetzliche Regelungen, die festlegen, wann und wie lange Minijobber Pausen machen müssen. Hierüber informiert die Minijob-Zentrale.
Gesetzliche Pausenregelungen im Minijob: Arbeitszeit und Pausen im Detail
Pausen und Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sorgt dafür, dass Arbeitnehmer regelmäßige Pausen einlegen können. Das gilt auch für Minijobs.
Der Begriff "Pause" ist im Gesetz allerdings nicht eindeutig definiert. In der Regel versteht man unter einer Ruhepause eine Unterbrechung der Arbeitszeit, in der die Tätigkeit nicht ausgeübt wird. Beschäftigte können ihre Ruhepause frei gestalten. Sie können die Pause zum Beispiel zum Essen oder für einen kurzen Spaziergang nutzen.
Der genaue Zeitpunkt der Pause muss nicht festgelegt werden, aber es muss ein Zeitraum definiert sein, in dem sie genommen werden kann. Wichtig ist die Dauer der Pause. Diese hängt von der Arbeitszeit ab:
- Nach sechs Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Nach neun Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause
Diese Vorgaben sind die gesetzlich festgelegten Mindestpausen. Arbeitgeber können auch längere Pausen anbieten, wenn sie wollen. Die Pausenzeiten können auch aufgeteilt werden. Jede Teilpause muss aber mindestens 15 Minuten lang sein.
Erholung ist Pflicht: Auf Pausen kann nicht verzichtet werden
Wichtig: Egal, wie Minijobber ihre Pause einteilen – sie müssen Pausen machen! Beschäftigte können nicht auf eine Pause verzichten, um früher Feierabend zu machen. Auch im Arbeitsvertrag können Pausenregelungen nicht ausgeschlossen werden.
Jetzt mehr über Ruhezeiten und Pausen bei der Minijob-Zentrale erfahren.