Die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 01.07.2025 angehoben und richten sich nach der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dies hat zur Folge, dass Schuldner künftig mehr von ihrem Einkommen behalten dürfen, bevor eine Pfändung einsetzt. Insbesondere Personen mit Unterhaltspflichten profitieren von den erhöhten Freigrenzen.
Grundbetrag: Der monatlich unpfändbare Grundbetrag ist von 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro gestiegen. Für jede unterhaltsberechtigte Person hat sich der Freibetrag wie folgt erhöht: Für die erste unterhaltsberechtigte Person der Freibetrag von 561,43 Euro auf 585,23 Euro gestiegen. Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person der Freibetrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro gestiegen.
Vollpfändungsgrenze: Die monatliche Vollpfändungsgrenze ist von 4.573,10 Euro auf 4.766,99 Euro gestiegen.

