Dauerhafte Über- oder Unterforderung, fehlende soziale Unterstützung oder ein belastendes Arbeitsumfeld – all das kann die psychische Gesundheit von Beschäftigten beeinträchtigen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, solche Risiken zu erfassen und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Doch in der Praxis setzen viele Betriebe diese Vorgabe noch nicht konsequent um.
Den Ist-Zustand im Unternehmen analysieren
Um herauszufinden, wie es um die psychische Belastung im eigenen Unternehmen steht, stehen Arbeitgebern verschiedene Methoden zur Verfügung. Eine bewährte Möglichkeit sind anonyme Mitarbeiterbefragungen – entweder digital oder in Papierform. Auch Arbeitsplatzbeobachtungen durch geschulte Fachkräfte können wertvolle Erkenntnisse liefern. Die gewonnenen Daten bilden die Basis für vertiefende Gespräche mit einzelnen Mitarbeitenden oder ganzen Teams.
Schutzmaßnahmen gezielt umsetzen
Die Ergebnisse sollten nicht isoliert betrachtet, sondern in die gesamte Gefährdungsbeurteilung integriert werden. Die Verantwortung für diesen Prozess liegt bei der Unternehmensleitung und den Führungskräften, die sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten lassen können. Die Sifa unterstützt dabei, wirkungsvolle Schutzmaßnahmen zu entwickeln – sei es durch bessere ergonomische Arbeitsbedingungen oder klare Regelungen zur Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten.
Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Investition in die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wer psychische Belastungen frühzeitig erkennt und gezielt gegensteuert, stärkt langfristig das Wohlbefinden und die Produktivität im Unternehmen. Gerne stehen wir im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) bei der Gefährdungsbeurteilung und darüber hinaus zur Seite. Ihr Ansprechpartner: Herr Stefan Schlee, Teamleiter Betriebliches Gesundheitsmanagement.