Zahnersatz
Die BKK Faber-Castell & Partner beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz.
Für jeden Befund des Zahnarztes gibt es eine exakt definierte Regelversorgung. Hierfür gibt es einen so genannten befundorientierten Festzuschuss. Er beträgt 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Patienten haben natürlich auch die Möglichkeit eine aufwendigere oder andere Versorgung zu wählen als die Regelversorgung (=gleichartiger oder andersartiger Zahnersatz). Hierzu zählen z. B. Vollkeramikkronen im Backenzahnbereich oder Implantate.
Lassen Sie sich umfassend von Ihrem Zahnarzt beraten, welche Möglichkeiten sich für Sie anbieten.
Sie haben sich bereits für einen bestimmten Zahnersatz entschlossen? Ihr Zahnarzt stellt uns einen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz aus. Diesen schickt er zur Genehmigung an die BKK Faber-Castell & Partner.
Nach Genehmigung wird dieser direkt, mit einem Bewilligungsschreiben, an Sie gesandt. Bitte geben Sie den Heil- und Kostenplan Ihrem Zahnarzt weiter, damit er mit Ihnen Termine vereinbaren und die Kosten abrechnen kann.
Wichtig: Wer regelmäßige Zahnvorsorge nachweisen kann, erhält einen höheren Zuschuss. Es ist daher ratsam, das altbekannte Bonusheft zu pflegen und die Zahnarztbesuche dokumentieren zu lassen. Ein zusätzlicher Bonus ist möglich, wenn die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in den letzten fünf beziehungsweise zehn Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung auch wahrgenommen wurden.
Liegt Ihr Einkommen unter bestimmten Einkommensgrenzen ist auf Antrag ggf. ein noch höherer Zuschuss (sogenannter Härtefall) möglich. Wir beraten Sie gerne, ob dies für Sie möglich ist.
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