Zahnbehandlung
Wir wollen, dass Sie möglichst lange richtig zubeißen können.
Deshalb werden die Kosten für die medizinisch notwendige Zahn- und Parodontosebehandlung, vorbeugende Maßnahmen sowie die zahnärztliche Behandlung beim Vertragsarzt Ihrer Wahl werden von uns übernommen, denn als Versicherter der BKK Faber-Castell & Partner haben Sie Anspruch auf alle zahnerhaltenden Maßnahmen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen usw.).
Diese Leistungen werden direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet. Allerdings ist auch beim Zahnarzt die Praxisgebühr in Höhe von 10,- € pro Quartal fällig.
Vorsorge lohnt sich! Versicherte, die das 6. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sollten sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr zahnärztlich untersuchen lassen, Versicherte die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, mindestens einmal im Kalenderjahr. Außerdem wird die Zahnsteinentfernung 1x jährlich von der BKK Faber-Castell & Partner übernommen.
Für Kinder von 2 bis 6 Jahren sollten drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen erfolgen. Der Abstand zwischen den Früherkennungsuntersuchungen beträgt mindestens 12 Monate. Vom 12. bis 17. Lebensjahr wird die sogenannte Individialprophylaxe durchgeführt. Diese Leistung enthält die Erhebung des Mundhygienestatus, eine Mundgesundheitsaufklärung und die lokale Flouridierung der Zähne.
Die Abrechnung erfolgt über Ihre Krankenversicherungskarte. Diese zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit.
Sichern Sie sich Ihren Zahnersatz-Bonus und lassen Sie sich die Kontrolluntersuchungen abstempeln. Gerne senden wir Ihnen ein Bonusheft zu!
Sollte bei Ihrer zahnärztlichen Untersuchung Karies entdeckt worden sein, so übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner die Kosten für Zahnfüllungen mit Amalgam und mit Kunststoff (im Frontzahnbereich). Amalgamfüllungen gibt es kostenfrei für alle Versicherten über die Krankenversicherungskarte. Die Kosten für Kunststofffüllungen werden ebenfalls über die Krankenversicherungskarte abgerechnet. Bei großen / aufwändigen Füllungen (z. B. Inlays oder Compositefüllungen) können eventuell Mehrkosten entstehen, die vom Versicherten selbst zu tragen sind. Sprechen Sie uns ggf. im Vorfeld der Behandlung an. Ansprechpartner finden Sie in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle.
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