Versorgungsbezüge – Zahlstellenverfahren
Unternehmen, die an ehemalige Mitarbeiter Versorgungsbezüge (sogenannte Betriebsrenten) auszahlen, werden dadurch Zahlstellen. Die Zahlstellen sind verpflichtet die Versorgungsbezüge an die Krankenkasse zu melden, bei welcher der ehemalige Arbeitnehmer versichert ist.
Auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zum Zahlstellenverfahren, zu den Meldungen an die Krankenkasse sowie zur Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung aus den Versorgungsbezügen.
Zur Teilnahme am Zahlstellenverfahren benötigen Sie die Betriebsnummer der Krankenkasse.
BKK Faber-Castell & Partner – Betriebsnummer: 86772584
Außerdem benötigen Sie eine sogenannte Zahlstellennummer.
Falls eine solche noch nicht vergeben wurde, kann diese beim AOK Bundesverband beantragt werden.
Das Online-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Arbeitgebern Zugang zu vielen Servicevorteilen.
Den Antrag auf Vergabe der Zahlstellennummer finden Sie hier.
Die Ausfüllhilfe zum Antrag auf Zahlstellennummer finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie hier.
Fragen zum Thema Zahlstellenverfahren beantworten wir Ihnen gerne auch persönlich.
Ihr Kontakt:
Frau
Kathrin Leher
BKK Faber-Castell & Partner
Hauptverwaltung Regen
Tel.: 09921/9602-290
Um schriftlichen Kontakt mit Frau Kathrin Leher aufzunehmen,
benutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Weiterführende Informationen zum Thema Versorgungsbezug finden Sie ebenfalls im Lexikon Beiträge/Versicherung unter dem Punkt Versorgungsbezüge.
Zum Lexikon gelangen Sie hier.
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