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Arbeitgeberinformation zur Umlage für das Insolvenzgeld

ab 01. Januar 2009 (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz)

Das Insolvenzgeld wird von den Arbeitsagenturen ausgezahlt, aufzubringen ist es von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Träger). Diese refinanzieren sich bei ihren insolvenzgeldpflichtigen Mitgliedern durch eine Umlage, die jährlich nachträglich durchgeführt wird. Um dies kostengünstig und verwaltungseffizient zu gestalten, wird diese Umlage regelmäßig parallel zum Einzug des Unfallversicherungsbeitrags durchgeführt. Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften mit Ausnahme der Gartenbau-Berufsgenossenschaft haben kraft Satzung von einer besonderen Umlage auf die landwirtschaftlichen Arbeitgeber für das Insolvenzgeld abgesehen.

Nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) wird dieses Umlageverfahren letztmalig im Jahr 2009 für das Jahr 2008 durchgeführt. Die Beitragsbescheide, die die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) im Jahr 2009 an ihre Mitglieder verschicken, werden somit letztmalig auch einen Insolvenzgeld-Beitrag enthalten – ggf. unter Berücksichtigung von für 2008 bereits gezahlten Vorschüsse.

Mit dem UVMG überträgt der Gesetzgeber die Aufgabe des Einzugs der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume ab 01. Januar 2009 auf die Einzugsstellen (Krankenkassen oder Minijob-Zentrale). Die Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich für das laufende Jahr. Ab Januar 2009 werden somit die Monatsbeiträge für die Insolvenzgeldumlage an die Einzugsstellen gezahlt.

Im Jahr 2009 treffen also die nachträgliche Umlage der Unfallversicherungsträger für das Jahr 2008 und die laufenden Umlagen der Einzugsstellen für Entgeltabrechnungszeiträume ab 2009 systembedingt zusammen.

Weitere wichtige Punkte sind zu beachten:

Erweiterung der Meldepflichten

Bei allen Entgeltmeldungen, die nach dem 31. Dezember 2008 erstellt werden und einen Meldezeitraum ab dem 01. Januar 2009 beinhalten – zum Beispiel die Jahresmeldung für das Jahr 2008 – müssen Arbeitgeber die Daten zur Unfallversicherung (UV-Daten) angeben. Diese können den Dokumenten des Unfallversicherungsträgers (UV-Trägers) – zum Beispiel Zuständigkeitsbescheid, Veranlagungsbescheid – entnommen werden.

Für die Darstellung der UV-Daten wurde kein neuer Meldegrund geschaffen. Nur bei ohnehin abzugebenden Entgeltmeldungen müssen für die Unfallversicherung künftig folgende Daten mit angegeben werden:

Ausblick

Ab 2010 werden die Prüfung der Umlagen nach dem Recht der Unfallversicherung mit der Betriebsprüfung der Arbeitgeber durch die Rentenversicherungsträger zusammengefasst und auf Letztere übertragen. Damit werden die Unternehmen von Doppelprüfungen entlastet.