Unterbrechungsmeldung
Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich versicherungspflichtig in der Sozialversicherung, sobald er gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist.
Wird ein Arbeitnehmer ohne Arbeitsentgelt freigestellt, so wäre eigentlich die Konsequenz, dass der Arbeitnehmer von der Sozialversicherung abgemeldet werden müsste.
Hierfür hat der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahme geschaffen:
Bis zu einem Monat Freistellung ohne Arbeitsentgelt gilt das Beschäftigungsverhältnis als fortbestehend und somit besteht auch die Sozialversicherungspflicht weiter.
Es gibt verschiedene Arbeitsunterbrechungen ohne Arbeitsentgelt.
Weiterführende Informationen zum Thema Unterbrechungsmeldung finden Sie ebenfalls im Lexikon Meldungen unter dem Punkt Unterbrechungsmeldungen.
Zum Lexikon gelangen Sie hier.
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