Unfallversicherungsdaten
Seit dem 01.01.2009 sind bei Meldungen zur Sozialversicherung, bei denen das Arbeitsentgelt eingetragen wird auch zusätzlich die Daten der Unfallversicherung einzutragen.
Die Daten der Unfallversicherung finden sich i. d. R. im Veranlagungsbescheid des für den Arbeitgeber zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Im Folgenden erfahren Sie mir zu den einzelnen Meldebausteinen der Unfallversicherung.
Neues im Meldeverfahren der Unfallversicherungsdaten
Bitte beachten Sie:
Neu ab 01.06.2011 tritt ein neues Feld hinzu. Ab diesem Zeitpunkt ist auch ein „Grund“ der Meldung abzugeben.
Hintergrund: Bisher war es nicht möglich Sonderkonstellationen zu melden (z. B. dass keine UV-Pflicht vorliegt). Mit dem neuen Datenbaustein ist dies nun möglich.
Bei Arbeitgebern, die Mitglieder einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, einer Berufsgenossenschaft aus öffentlicher Hand oder deren Beitrag zur Unfallversicherung nicht nach dem Arbeitsentgelt bemessen werden, ergeben sich hierbei ebenfalls Auswirkungen.
Übersicht der Meldegründe
| 000 - | UV-Pflichtig ohne Besonderheiten |
| A07 - | Arbeitnehmer der UV-Träger |
| A08 - | Unternehmen ist Mitglied einer landwirtschaftlichen BG |
| A09 - | Beitrag zur UV wird nicht nach dem Arbeitsentgelt bemessen (z. B. Kopfpauschale) |
| B01 - | Entsparung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Wertguthaben |
| B02 - | keine UV-Pflicht wegen Auslandsbeschäftigung |
| B03 - | Versicherungsfreiheit in der UV gemäß SGB VII |
| C01 - | Entsparung von übertragenem Wertguthaben durch die DRV-Bund |
Besonderheiten bei A 07, A 08 und A 09:
Bisher wurde bei diesen Arbeitgebern als Gefahrtarifstelle fiktiv „88888888“ oder „99999999“ gemeldet.
Diese fiktive Gefahrtarifstelle entfällt nun durch den Meldegrund.
Bitte beachten Sie: Bei den o. g. Meldegründen sind alle weiteren Felder außer „Betriebsnummer des UV-Trägers" in der Grundstellung (entweder leer oder „00000000“) zu melden.
Besonderheiten bei B 01, B 02 und B 03:
Bei diesen Meldegrund sind die weiteren Datenbausteine außer „Betriebsnummer des UV-Trägers“ und die „Mitgliedsnummer beim UV-Träger“ in der Grundstellung (entweder leer oder „00000000“) zu melden.
Betriebsnummer des UV-Trägers
Hier ist die Betriebsnummer des zuständigen UV-Trägers einzutragen.
Mitgliedsnummer beim UV-Träger
Diese Nummer wird vom UV-Träger für das Unternehmen vergeben.
Die Mitgliedsnummer findet sich in der Regel im Veranlagungsbescheid der vom UV-Träger übermittelt worden ist. Diese kann auch als Kundennummer oder Aktenzeichen o. ä. durch den UV-Träger bezeichnet werden.
Falls Sie Ihre Mitgliedsnummer nicht wissen oder Probleme bei der Eingabe haben, finden Sie eine Liste der UV-Träger mit Ansprechpartnern sowie weiterführende Informationen hier.
Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle
Im Normalfall entspricht diese der Betriebsnummer des UV-Trägers.
Nur wenn für besonders veranlagte Betriebsteile der Gefahrtarifstelle eines anderen UV-Trägers angewandt wird, ist eine abweichende Betriebsnummer zu erfassen.
Gefahrtarifstelle
Eingetragen wird die Gefahrtarifstelle, nach der der Arbeitgeber veranlagt wird. Der UV-Träger teilt diese Gefahrtarifstelle dem Arbeitgeber mit.
Diese kann auch als Gewerbszweig oder Strukturschlüssel bezeichnet werden.
UV-beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Das UV-beitragspflichtige Arbeitsentgelt kann vom SV-beitragspflichtigen Arbeitsentgelt abweichen. Aus diesem Grund ist auch dieser Datenbaustein zu füllen.
Ausnahmen gelten für Arbeitgeber die Mitglied einer landwirtschaftlichen BG, einer BG aus öffentlicher Hand oder deren UV-Beitrag nicht nach dem Arbeitsentgelt zu bemessen ist. Diese Arbeitgeber melden kein Entgelt, sondern haben „000000“ anzugeben.
Geleistete Arbeitsstunden
In diesem Feld sind die tatsächlich geleisteten Stunden anzugeben.
Urlaub- und Krankheitstage werden hierbei nicht berücksichtigt.
Wenn keine Aufzeichnung über die geleisteten Arbeitsstunden vorliegen,
so kann auch der Vollarbeiterrichtwert oder die Sollarbeitszeit eingetragen werden oder eine gewissenhafte Schätzung vorgenommen werden.
Mehr dazu lesen Sie hier.
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