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Tätigkeitsschlüssel

Der Tätigkeitsschlüssel gibt, wie der Name schon vermuten lässt, Aufschluss über die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers.  Der fünfstellige Tätigkeitsschlüssel wurde zum 01.12.2011 durch einen neuen, neunstelligen Tätigkeitsschlüssel ersetzt, der bei jeder Meldung anzugeben ist. 

Hintergrund
Insbesondere bedingt durch den Wandel von Beschäftigung und Arbeitsmarkt war es erforderlich, den Tätigkeitsschlüssel anzupassen. Eine Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellte gibt es in der Deutschen Rentenversicherung beispielsweise nicht mehr. Zu dem sind viele neue Berufe, Berufsbezeichnungen, Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse hinzugekommen, die eine Reformierung des Tätigkeitsschlüssels erforderten.

Stellen 1-5Ausgeübte Tätigkeit (zuvor nur dreistellig)
Stelle 6Höchster allgemeinbildender Schulabschluss
Stelle 7Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss
Stelle 8Arbeitnehmerüberlassung
Stelle 9Befristung und Arbeitszeit
Tabelle nach links oder rechts schieben

1) Ausgeübte Tätigkeit, Stellen 1-5
Wie bisher wählt der Arbeitgeber aus einer alphabetischen Liste von beruflichen Tätigkeiten die passende Schlüsselzahl aus. Hierzu stellt die Bundesagentur eine Liste zur Verfügung.

2) Schulbildung / Berufliche Ausbildung, Stellen 6 und 7
Schulbildung und berufliche Ausbildung waren bisher unter „Ausbildung“ zusammengefasst. In dem neuen Tätigkeitsschlüssel wird beides getrennt verschlüsselt. Bei der Arbeitszeit entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Teilzeitbeschäftigung mit weniger oder mehr als 18 Stunden. Künftig unterscheidet man nur noch Voll- oder Teilzeit.

3) Arbeitnehmerüberlassung, Stelle 8
Diese Stelle wurde ganz neu eingeführt. Wichtig ist sie nur für Zeitarbeitsunternehmen mit einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Alle anderen Betriebe können Ihre Arbeitnehmer einheitlich mit „nein“ verschlüsseln.

4) Befristung und Arbeitszeit, Stelle 9
Hierbei werden Angaben zur Vertragsform der Beschäftigung gemacht: Handelt es sich um ein befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, in Vollzeit oder Teilzeit?

Das Schlüsselverzeichnis finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie auf der Seite des Arbeitgeber-Serviceteams.

Mit dem SV-Meldeportal können Arbeitgeber ganz einfach Meldungen zur Sozialversicherungen auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt übermitteln.

Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie auf der Seite des Arbeitgeber-Serviceteams.