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Studierende

In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.

Das heißt, sie müssen für die Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen. Wie funktionierts? Ganz einfach! Seit dem 01.01.2022 gibt es ein maschinelles Meldeverfahren ziwschen Hochschulen und gesetzlichen Krankenkassen. Teilen Sie uns bei Beginn Ihres Studiums bitte den Semesterbeginn und den Namen Ihrer Hochschule mit. Wir setzen dann eine entsprechende Meldung an Ihre Hochschule mit dem Versicherungsstatus ab – papierlos und umweltschonend!

Studierende können unterschiedlich versichert sein:

Möglichkeit I

Am günstigsten ist hierbei die kostenfreie Familienversicherung. Soweit die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind, ist diese bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Weitere Informationen zur Familienversicherung.

Möglichkeit II

Ist eine Familienversicherung nicht oder nicht mehr möglich, können sich Studierende in der kostengünstigen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit absichern. Wichtigste Voraussetzung für die Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung hierbei ist, dass Sie als Studierende/r in einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind. 

Ab dem 01.01.2024 beträgt der Beitrag zur Krankenversicherung monatlich 91,92 € und zur Pflegeversicherung 32,48 €. Sollten Sie das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder bereits ein Kind geboren oder erzogen haben, verringert sich der Pflegebeitrag auf 27,61 € monatlich, bei zwei Kindern unter 25 Jahren auf 25,58 € monatlich, bei drei Kindern unter 25 Jahren auf 23,55 € monatlich, bei vier Kindern unter 25 Jahren auf 21,52 € monatlich, bei fünf oder mehr Kindern unter 25 Jahren auf 19,49 € monatlich.

Die günstige Krankenversicherung der Studenten endet in der Regel mit der Exmatrikulation, spätestens jedoch mit Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, sofern keine Verlängerungstatbestände (z. B. freiwilliges soziales Jahr) vorliegen. 

Möglichkeit III

Nach dem Ende der Krankenversicherung für Studierende (KVdS) können Sie sich zu einem günstigen Beitrag freiwillig versichern. Weitere Informationen über die freiwillige Versicherung.

Tipp für BAfÖG-Beziehende:

Wenn Sie mit BAföG-Leistungen unterstützt werden, erhalten Sie von Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gegebenenfalls einen monatlichen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Vergessen Sie nicht, diesen zu beantragen!

Expertenservice BKK4YOUng

Wir sind zu erreichen unter der Tel. 09921 9602-300

Leben heißt Erfahrung sammeln. Das geht umso leichter, wenn du jemanden hast, der dir unkompliziert auch bei den eher stressigen Themen des Erwachsenen-Alltags weiterhilft. Deshalb gibt's bei uns BKK4YOUng