Sozialausgleich
Seit Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 gibt es nur noch einen einheitlichen Krankenversicherungsbeitragssatz. Die Krankenkassen sind nicht mehr in der Lage die Beitragssätze eigenständig festzulegen. Vielmehr legt die Bundesregierung den Beitragssatz fest.
Die gezahlten Krankenversicherungsbeiträge verbleiben auch nicht bei der jeweiligen Krankenkasse, sondern wandern vollständig in den Topf des Gesundheitsfonds, der beim Bundesversicherungsamt verwaltet wird.
Die Krankenkasse erhalten aus dem Gesundheitsfonds nur noch bestimmte Zuweisungen für Ihre Mitglieder um Ihre Ausgaben zu decken.
Kommt eine Kasse mit diesen Zuweisungen jedoch nicht aus muss sie einen Zusatzbeitrag erheben.
Damit die Versicherten nicht unverhältnismäßig belastet werden, soll ein Verfahren eingeführt werden, um eine höhere Belastung der Versicherten auszugleichen.
Dies soll mit dem sog. Sozialausgleich geschehen. Der Sozialausgleich orientiert sich am durchschnittlichen Zusatzbeitrag, den die Regierung festlegt.
Für 2012 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 0 € gesetzt. Aus diesem Grun wird es 2012 noch keinen Sozialausgleich geben.
Wir haben Ihnen jedoch trotzdem auf den nächsten Seiten die Grundzüge des Sozialausgleichs beschrieben, sollte dieser 2013 zum Tragen kommen.
Weiterführende Informationen zum Sozialausgleich finden Sie im Lexikon Beiträge/Versicherung unter dem Punkt Sozialausgleich.
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