Versicherung als Selbstständiger
Als Selbstständiger werden Sie bei der BKK Faber-Castell & Partner freiwillig versichert. Wir berechnen Ihren Krankenversicherungsbeitrag nach dem ermäßigten Beitragssatz. Als Mitglied der BKK Faber-Castell & Partner sind Sie automatisch auch pflegeversichert.
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Beitragspflichtige Einnahmen
Beiträge zahlen Sie aus Ihren Einnahmen aus der Selbstständigkeit. Grundlage dafür ist Ihr steuerrechtlicher Gewinn. Haben Sie Betriebsausgaben, die den steuerrechtlichen Gewinn mindern, zieht die BKK Faber-Castell & Partner sie bei der Berechnung des Beitrags ab. Dazu gehören zum Beispiel Personalkosten oder Abschreibungen für Abnutzung.
Auch sonstige Einnahmen, zum Beispiel aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung, sind beitragspflichtig, ebenso der von der Agentur für Arbeit gezahlte Gründungszuschuss. Auf die 300 Euro-Pauschale für die soziale Sicherung brauchen Sie allerdings keine Beiträge zahlen.
Bei den Krankenkassenbeiträgen können Sie positive Einnahmen nicht mit Verlusten aus anderen Einnahmearten ausgleichen. Es ist also nicht möglich, zum Beispiel Ihr Arbeitseinkommen durch Verluste bei der Vermietung zu vermindern. Haben sie Einnahmen, fällt darauf auch der Beitrag an.
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Beitragsberechnung
Grundsätzlich berechnet die BKK Faber-Castell & Partner den Beitrag der Selbstständigen aus der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3.825,- Euro. So hat es der Gesetzgeber festgelegt. Für Selbstständige, die monatlich weniger Einkommen haben als diese Grenze, gibt es jedoch noch eine andere Möglichkeit. Können sie Ihre geringeren Einnahmen anhand Ihres Steuerbescheids nachweisen, berechnen wir den Beitragssatz daraus. Mindestens erheben wir den Beitrag jedoch auf die sogenannte Mindestbemessungsgrenze. Im Jahr 2012 beträgt sie 1.968,75 Euro.
Erhalten Sie einen neuen Steuerbescheid, leiten Sie ihn bitte sofort unaufgefordert an uns weiter. Wir passen Ihre Beiträge an Ihr Einkommen an. Dies geschieht ab dem Monat, in dem Sie oder Ihr Steuerberater den Bescheid vom Finanzamt erhalten haben. So berücksichtigt Ihr Beitrag, wenn auch zeitversetzt, die Unterschiede in Ihrem Einkommen in den Jahren Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Senden Sie uns Ihren Steuerbescheid bitte immer rechtzeitig zu. Denn falls wir einen neuen Steuerbescheid verspätet erhalten, sind wir verpflichtet, bei höheren Einnahmen rückwirkend die Beiträge anzuheben. Niedrigere Einnahmen dürfen wir nur für die Zukunft berücksichtigen. Für Existenzgründer gilt der erste Einkommensteuerbescheid immer rückwirkend ab Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
- Besonderheiten für Existenzgründer
Sind Sie Existenzgründer und haben noch keinen Steuerbescheid zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit? Dann berechnet die BKK Faber-Castell & Partner Ihre Beiträge nach Ihrer Einkommensschätzung. Später korrigieren wir sie anhand Ihres Steuerbescheides.
Ihre Einnahmen sollten Sie deshalb möglichst realistisch schätzen. Schätzen Sie sie zu hoch, fallen auch Ihre Beiträge höher aus. Schätzen Sie sie zu niedrig, müssen Sie später Beiträge nachzahlen.
Anhand Ihres ersten Steuerbescheides berichtigen wir Ihre Beiträge rückwirkend ab der Existenzgründung. Wir erstatten Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge und fordern evtl. zu wenig gezahlte Beiträge nach.
Erhalten Sie einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, können Sie von einer niedrigeren Mindestbemessungsgrenze profitieren. Das bedeutet, dass Ihr Beitrag auch niedriger liegen kann als der Beitrag, der sich aus der Mindestbemessungsgrenze ergibt. Sie zahlen Ihren Beitrag dann nur auf mindestens 1.312,50 Euro.
Für Ihren Beitrag wird in diesem Fall Ihr Familieneinkommen zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass zu Ihrem Einkommen nicht nur Ihre persönlichen Einnahmen, sondern auch die Ihres Ehepartners zählen – allerdings nur, wenn diese nicht gesetzlich krankenversichert sind. Für Kinder gibt es Freibeträge, die Ihr Einkommen und damit Ihren Beitrag reduzieren. Für familienversichert Kinder zieht die BKK Faber-Castell & Partner monatlich einen Freibetrag von 525,- Euro ab. Für Kinder, die nicht familienversichert werden können, weil das Einkommen des anderen Elternteils die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind es sogar 875,- Euro.
Haupt- oder nebenberuflich selbstständig tätig?
Diese Frage stellt sich, wenn zu einer bereits bestehenden Beschäftigung nebenher eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird, oder wenn zu einer bereits bestehenden selbstständigen Tätigkeit eine andere Beschäftigung aufgenommen wird und das Gewerbe weiterhin angemeldet bleibt.
Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, teilen Sie uns dies bitte immer umgehend mit!
Die Aufnahme einer Beschäftigung führt in der Regel zur Versicherungspflicht und die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit führt zur freiwilligen Versicherung. Da nicht zwei Versicherungsarten parallel zueinander bestehen können, muss hier von Seiten der Krankenkasse geprüft werden, welche Versicherungsart hier im Vordergrund steht.
Das Online-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen.
Den Fragebogen zur Prüfung einer selbstständigen Tätigkeit finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.
Günstige Beiträge für Selbstständige mit niedrigem Einkommen
Für freiwillig versicherte Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, werden Beiträge derzeit aus einer fiktiven Mindesteinnahme von 1.968,75 € berechnet. Selbstständige, die nachweislich deutlich weniger als 1.968,75 € verdienen, werden dadurch benachteiligt. Daher wird künftig die fiktive Mindesteinnahme auf 1.312,50 € gesenkt. Allerdings wird das Einkommen der mit dem Selbstständigen zusammenlebenden Personen (einer sog. Bedarfsgemeinschaft) berücksichtigt, um eine Benachteiligung anderer Mitglieder zu vermeiden. Außerdem darf das Mitglied und der Ehegatte/Lebenspartner weder über positive noch negative Einkünfte aus Miet und Pacht + Kapital verfügen.
Das Online-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen.
Unseren Antrag auf Beitragsentlastung für freiwillig versicherte Selbstständige finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.
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In der BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle in Ihrer Nähe steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gesundheitsförderung und Vorsorge
Vorbeugen ist besser als heilen! Als Versicherte/r der BKK Faber-Castell & Partner können Sie eine breite Palette von Maßnahmen zur Vorsorge und Krankheitsverhütung nutzen.
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