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Versicherung als Selbstständige

Was ist zu beachten?

Als Selbstständige werden Sie bei der BKK Faber-Castell & Partner freiwillig versichert. Wir berechnen Ihren Krankenversicherungsbeitrag nach dem ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Als Mitglied der BKK Faber-Castell & Partner sind Sie automatisch auch pflegeversichert.

Haupt- oder nebenberuflich selbstständig tätig?

Diese Frage stellt sich, wenn zu einer bereits bestehenden Beschäftigung nebenher eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird, oder wenn zu einer bereits bestehenden selbstständigen Tätigkeit eine andere Beschäftigung aufgenommen wird und das Gewerbe weiterhin angemeldet bleibt. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, teilen Sie uns dies bitte immer umgehend mit!

Die Aufnahme einer Beschäftigung führt in der Regel zur Versicherungspflicht und die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit führt zur freiwilligen Versicherung. Da nicht zwei Versicherungsarten parallel zueinander bestehen können, muss hier von Seiten der Krankenkasse geprüft werden, welche Versicherungsart hier im Vordergrund steht.
 

Günstige Beiträge für Selbstständige

Für freiwillig versicherte Mitglieder, die selbstständig erwerbstätig sind, bemessen sich die Beiträge nach den tatsächlichen Einkünften. Es werden Beiträge mindestens aus einer fiktiven Berechnungsgrundlage von 1.178,33 € (2024) berechnet. Maximal erfolgt die Berechnung aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 € (2024).

Das Download-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen. Den Fragebogen zur Prüfung einer selbstständigen Tätigkeit (pdf, 70kB) finden Sie imDownload-Center.

Bitte beachten Sie: Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.

Ihr Kontakt

Herr Florian Wildfeuer
Herr Florian WildfeuerExpertenservice Selbständige / ExistenzgründerServicebereich Versicherung09921 9602-288 Nachricht senden