Qualitätsvertrag Kieferorthopädische Behandlung
Rund zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland benötigen eine Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen. In welchem Fall eine Behandlung notwendig ist, entscheidet der Kieferorthopäde oder der Zahnarzt.
Die Behandlungskosten übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner. 80 Prozent zahlen wir zu Beginn der Behandlung. Den Rest zahlen Sie zunächst als Eigenanteil. Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstatten wir Ihnen den Eigenanteil zurück.
Sondervertrag zur Verbesserung der Versorgung bei kieferorthopädischer Behandlung
Die BKK Faber-Castell & Partner sorgt einmal mehr für bessere Versorgung – und grenzt sich somit in Punkto Qualität von anderen Krankenkassen ab. So bietet die BKK Faber-Castell & Partner ihren Versicherten eine höherwertige kieferorthopädische Versorgung.
Unser Zusatzangebot eröffnet weitere kostenlose Leistungs- und Serviceverbesserungen, die normalerweise nicht von Krankenkassen übernommen werden und deutlich über die Regelversorgung hinausgehen.
Attraktiv durch PremiumPlusLeistungen
- Kostenübernahme einer professionellen Zahnreinigung
pro Jahr bei festsitzenden Spangen. - Kostenübernahme für verschiedene Spezialbrackets und hochelastische, zahnschonende Nickel-Titan-Drähte.
- In der Regel nicht mehr als 30 Minuten Wartezeit je Behandlungstermin in der Praxis.
- Bei Komplikationen wird ein unabhängiger Qualitätsausschuss für Sie tätig.
- Keine zeitlichen Lücken durch qualifizierte Vertretungen.
- Ausführliche Beratung durch den Kieferorthopäden oder Zahnarzt während der gesamten Behandlung.
- Teilnehmen können alle Versicherten in Bayern, bei denen die kieferorthopädische Behandlung durch den Kieferorthopäden oder Zahnarzt festgestellt wurde und die Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung gegeben sind.
- Sprechen Sie einfach Ihren Kieferorthopäden auf die Teilnahme am Qualitätsvertrag an oder wenden Sie sich direkt an die BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.