Pflegestufen
| Pflegestufe | Pflegesachleistungen oder Geldleistung monatlich |
|---|---|
| I erheblich Pflege-bedürftige | Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 450 € oder 235 € Pflegegeld |
| II Schwerpflege-bedürftige | Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1.100 € oder 440 € Pflegegeld |
| III Schwerstpflege-bedürftige | Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1.550 € (in besonders schweren Fällen auch bis zu 1.918 € ) oder 700 € Pflegegeld |
Die richtige Wahl treffen
Pflegebedürftige können auch die so genannte Kombinationsleistung wählen, d. h. die Sachleistungen und die Geldleistung jeweils teilweise in Anspruch nehmen. An diese Entscheidung ist man aber für mindestens sechs Monate gebunden.
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