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Pflegegrade

Die wichtigsten Informationen zu den Pflegegraden und deren Bewertungssystem zusammengefasst

Die Pflegebedürftigkeit

Als pflegebedürftig werden Personen erachtet, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Die richtige Wahl treffen

Falls eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, richtet sich die Höhe der Leistungen nach der Höhe des Pflegegrades, nach der Art der Pflege sowie nach der Art in Anspruch genommenen Leistungen (Sach- / Geldleistungen). Pflegebedürftige können auch die so genannte Kombinationsleistung wählen, d. h. Sachleistungen und Geldleistung jeweils teilweise in Anspruch nehmen. An diese Entscheidung ist man aber für mindestens sechs Monate gebunden.

Mehr zu den verschiedenen Art und Möglichkeiten der Pflege erfahren Sie unter Pflegeleistungsarten auf unserer Website.

Das Begutachtungssystem

Der jeweilige Pflegegrad wird auf der Grundlage eines Begutachtungssystems ermittelt, welches den Blick auf den Menschen erweitert und Aspekte, wie beispielsweise die Fähigkeit Gespräche zu führen und Bedürfnisse mitzuteilen sowie die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit, miteinbezieht. Im Gegensatz zum zuvor bestimmten verrichtungsbezogenen Hilfebedarf in Minuten ermöglicht dieses zum 1. Januar 2017 eingeführte Verfahren, Art und Umfang der Leistungen genauer auf den jeweiligen Bedarf abzustimmen. Für Kinder gibt es bis zu einem Alter von 18 Monaten Sonderregelungen.

Die Einstufung des Pflegebedürftigen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst (MD), der seit 2021 als Nachfolgeorganisation des Medizinischen Diensts der Krankenversicherungen (MDK) den Pflegebedarf unabhängig ermittelt. Ausgewählte Pflegefachkräfte des Medizinischen Diensts besuchen die Person in ihrem Wohnbereich und begutachten, inwieweit Hilfe benötigt wird. Anhand eines festgelegten Fragenkatalogs ermitteln sie Einschränkungen, Probleme und den notwendigen Unterstützungsbedarf in Ihrem Alltag. 

Die Kategorien der Pflegebegutachtung

Der Medizinische Dienst vergibt bei der Begutachtung dre Pflegebedürftigkeit Punkte in sechs pflegefachlich begründeten Lebensbereichen. Die Summe aller Punkte bestimmt den Pflegegrad. Je höher die Punktzahl, desto höher ist die Pflegebedürfigkeit einzuschätzen. Die einzelnen Lebensbereiche werden für die Einstufung unterschiedlich gewichtet. Eine Besonderheit stellen die Module "kognitive und kommunikative Fähigkeiten" und "Verhaltensweisen und psychische Problemlagen" dar. Nur das Modul mit der höheren Punktzahlt fließt in die Berechnung des Pflegegrads ein.

Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen

Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch

Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen, verbale Aggression, andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen, sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen

Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Besonderheiten bei Sondenernährung, Besonderheiten bei parenteraler Ernährung, Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen

  • in Bezug auf Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel,
  • in Bezug auf Verbandswechsel und Wundversorgung, Versorgung mit Stoma, regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung,
  • in Bezug auf zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, Besuch von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern sowie
  • in Bezug auf das Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften

Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds