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Pflegemittel

Unsere Pflegekasse gewährt auch auf Antrag Leistungen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.

Hierzu gehören Pflegehilfsmittel, Pflegeverbrauchshilfsmittel und technische Hilfen wie z. B. ein Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem. Außerdem gewährt die Pflegekasse Zuschüsse zu den Aufwendungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wenn z. B. in der Wohnung des Pflegebedürftigen ein Bad ein- oder umgebaut werden muss, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Antrag auf Wohnumfeldverbesserung

Hier gelangen Sie direkt zum Antrag auf Wohnumfeldverbesserung (pdf, 303kB). Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern. Weitere Anträge zum Thema Pflege finden Sie in unserem Download-Center.

Ein kurzer Überblick der verschiedenen Pflegemittel

Das Thema Pflegemittel ist auf den ersten Blick oftmals nur schwer in seiner Gänze zu umfassen. Unser Service-Team der BKK Pflegekasse steht Ihnen bei Fragen zu Pflegemitteln gerne zur Seite.

  • Zu den Pflegehilfsmittel zählen beispielsweise Bettbeistelltische, Kopfwaschwanne und wiederverwendbare Krankenunterlagen.
  • Bitte senden Sie uns einen Kostenvoranschlag und reichen den Antrag mit Rezept oder Attest bei unserer Pflegekasse ein. Hier ist ein Eigenanteil von 10 % jedoch nicht mehr als 25 € zu leisten.

  • Unter die Pflegeverbrauchsmittel fallen beispielsweise Krankenunterlagen zum Einmalgebrauch, Hände- und Flachendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz.
  • Hierfür stehen monatlich 40 € zur Verfügung, die bei Vorlage der medizinischen Voraussetzungen über einen zugelassenen Anbieter wie Apotheken und Sanitätshäuser abgegeben werden dürfen.
  • Erstmalig wird vom Anbieter ein Antrag gestellt und bei Bewilligung kann dieser monatlich die Pflegeverbrauchshilfsmittel abgeben. 

  • Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Prothesen, Rollator, Notrufsystem, Badewannenlifte und Pflegebetten.
  • Nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst und Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen kann eine Belieferung durch unsere Vertragsanbieter erfolgen.