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Tipps und Übungen für Ihren Bürotag
Die meisten Berufstätigen, die einen Büroarbeitsplatz haben kennen das!
Verspannungen, kribbelnde Beine, brennende Augen, Unkonzentriertheit…
Vorbeugen und lindern kann man solche Beschwerden mit ganz einfachen Übungen.
„Berti Kuckelkorn“ auf unserem BKK-Bildschirmschoner hilft Ihnen dabei und erinnert Sie daran in einer kleinen Pause etwas für Ihre Gesundheit zu tun.
Hier können Sie den Bildschirmschoner downloaden.
Bei Beschäftigungen mit einem Entgelt bis 400 € handelt es sich um geringfügige Beschäftigungen, sog. Mini-Jobs. Mini-Jobs sind sozialversicherungsfrei. Pauschale Beiträge fallen nur für den Arbeitgeber in der Kranken- und Rentenversicherung an. (Näheres hierzu finden Sie unter dem Punkt "Geringfügige Beschäftigungen")
Der Gesetzgeber plant nun die Grenze von 400 € auf 450 € anzuheben.
Ob die Umstellung tatsächlich erfolgt und wann ist bisher noch nicht bekannt. Zum momentanen Zeitpunkt gilt weiterhin die 400 €-Grenze.
Geplant wäre eine Umstellung zum 01.07.2012.
Wird die Grenze angehoben, so ergeben sich auch Auswirkungen auf die Beschäftigungen in der Gleitzone.
Beschäftigungen mit einem Entgelt zwischen 400,01 € und 800,00 € liegen in der sog. Gleitzone.
Ändert sich die Mini-Job-Grenze auf 450 €, so müssen sich auch die Bestimmungen für die Gleitzone ändern!
Sobald eine Änderung sicher ist, werden wir Sie natürlich umgehend informieren!
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
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