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Einheitliches Meldeverfahren

Sozialversicherungsträger brauchen zur Erfüllung der Aufgaben von allen Arbeitgebern Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Deshalb wurde ein einheitliches Meldeverfahren geschaffen, das die Arbeitgeber verpflichtet alle versicherungsrechtlich relevanten Tatbestände der zuständigen Krankenkasse zu melden. Die jeweilige Einzugsstelle prüft die einzelnen Meldungen und leitet die nötigen Daten and die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit weiter.  

Grundlage für das Meldeverfahren

§ 28a SGB IV und Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV): Meldungen können nur durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemuntersuchten Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen erstattet werden.

Mit dem SV-Meldeportal können Arbeitgeber ganz einfach Meldungen zur Sozialversicherungen auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt übermitteln.

Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie auf der Seite des Arbeitgeber-Serviceteams.

Frau Christine Heigl
Frau Christine HeiglTeamleiterin Arbeitgeberservice / Servicebereich VersicherungMeldungen / Arbeitgeberservice09921 9602-281 Nachricht senden