Einheitliches Meldeverfahren
Sozialversicherungsträger brauchen zur Erfüllung der Aufgaben von allen Arbeitgebern Infos über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer.
Deshalb wurde ein einheitliches Meldeverfahren geschaffen, das die Arbeitgeber verpflichtet alle versicherungsrechtlich relevanten Tatbestände der zuständigen Krankenkasse zu melden.
Die jeweilige Einzugsstelle prüft die einzelnen Meldungen und leitet die nötigen Daten and die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit weiter.
Grundlage für das Meldeverfahren:
§ 28 a SGB IV und Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV)
Meldungen können nur durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemuntersuchten Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen erstattet werden.
Fragen zum Thema Meldeverfahren beantworten wir Ihnen gerne auch persönlich.
Ihr Kontakt:
Frau
Gertraud Pledl
BKK Faber-Castell & Partner
Hauptverwaltung Regen
Tel.: 09921/9602-282
Um schriftlichen Kontakt mit Frau Gertraud Pledl aufzunehmen,
benutzen Sie bitte das Kontaktformular.
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