Meldungen
- Für geringfügig Beschäftigte gilt das normale Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV).
- Für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind grundsätzlich die gleichen Meldungen zu erstatten wie für versicherungspflichtig Beschäftigte;
- Die Meldungen sind ausschließlich bei der Minijob-Zentrale einzureichen.
- Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind im sogenannten Haushaltsscheckverfahren zu melden.
Weiterführende Informationen zu den Meldungen finden Sie im Lexikon Beiträge/Versicherungen unter dem Punkt Geringfügige Beschäftigung 400-Euro-Job.
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