Meldeverfahren – Zahlstellenverfahren
Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an ehemalige Mitarbeiter auszahlen, sind verpflichtet dies an die Krankenkasse zu melden.
Meldungen müssen erstellt werden:
- bei Beginn des Versorgungsbezuges.
- bei Ende des Versorgungsbezuges.
- bei Veränderungen des Versorgungsbezuges.
Folgende Daten müssen gemeldet werden:
- Grund der Meldung (Beginn, Veränderung, Ende).
- Beginndatum, Enddatum oder Veränderungsdatum des Versorgungsbezuges.
- Höhe des Versorgungsbezuges.
- Krankenversichertennummer des ehemaligen Arbeitnehmers.
- Aktenzeichen unter dem der Versorgungsbezug geführt wird.
Die Meldungen können an die Krankenkasse durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen übermittelt werden.
Eine maschinelle Übermittlung der Meldungen ist seit dem 01.01.2011 verpflichtend. Meldungen in Papierform sind daher grundsätzlich nicht mehr möglich.
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