Kurzfristige Entsendung
In der Regel muss ein Antrag auf Ausstellung einer Entsendebescheinigung vor der tatsächlichen Entsendung gestellt werden.
Oftmals sind die Entsendungen kurzfristig und der Arbeitnehmer wird schon am Folgetag entsandt, sodass für die Antragsstellung kaum noch Zeit bleibt.
Die Bescheinigung A1 / E 101 kann jedoch auch noch nachträglich ausgestellt werden.
Für Entsendung bis zu einer Woche kann auf eine Antragsstellung verzichtet werden. Da es jedoch dazu kommen kann, dass der Arbeitnehmer im Ausland kontrolliert wird und sich dadurch Arbeitsverzögerungen ergeben können, empfehlen wir Ihnen dringend nach wie vor einen Antrag auf Ausstellung der Entsendebescheinigung zu stellen und Ihrem Arbeitnehmer eine Kopie mitzugeben.
Unser Service für Sie:
Da es sich meist um eine eilige Entsendung handelt empfehlen wir Ihnen die Anträge direkt an uns per E-mail: regen@bkk-faber-castell.de oder per Fax 09921/9602-299 zu schicken.
Die Anträge werden dann umgehend bearbeitet und die A1- bzw. E 101-Bescheinigungen vorab per Fax oder E-mail zurückgeschickt.
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