Krankenversicherungspflicht oder freiwillig versichert?
Die Beiträge zur Sozialversicherung sowie die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich bei Arbeitnehmern nach der Höhe Ihres Bruttoeinkommens.
Versicherungspflicht bei Arbeitnehmern: Bis zu einer Einkommensgrenze von 50.850,– € jährlich sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Diese Einkommensgrenze wird jährlich der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst und neu ermittelt.
Arbeitnehmer sind somit versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 50.850,- € übersteigt.
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Geringverdienergrenze bei Auszubildenden:
Bei Auszubildenden mit einem Brutto-Arbeitsentgelt von nicht mehr als 325,- € trägt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung alleine.
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Gleitzonenregelung bei 400,01 € bis 800,- €
Diese Sonderregelung sorgt dafür, dass Beschäftigte bei einem Bruttoarbeitsentgelt von über 400,- € nicht gleich mit den vollen Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden.
Dies bedeutet: Bei einem Verdienst von 400,01 € liegt der Beitragsanteil bei ca. 4 Prozent und steigt bis zu einem Entgelt von 800,- € auf den vollen Beitragsanteil von ca. 21 Prozent. Die Berechnung der Beiträge erfolgt anhand einer komplizierten Formel.
Mit unserem Gleitzonenrechner können Sie oder Ihr Arbeitgeber die Beträge ganz einfach ausrechnen.
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