Werden Sie Mitglied bei der BKK Faber-Castell & Partner.
In drei einfachen Schritten können Sie zu uns wechseln.
1. BKK Mitgliedsantrag ausfüllen.
2. Bisherige Krankenkasse kündigen.
3. Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse an uns senden.
Sobald wir diese Kündigungsbestätigung von Ihnen erhalten haben, stellen wir Ihrem Arbeitgeber umgehend eine Mitgliedschaftsbescheinigung aus. Sie brauchen sich um nichts weiter kümmern!
Haben Sie noch Fragen zum Kassenwechsel?
Rufen Sie uns an.
Ihre persönlichen Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.
Informationen erhalten Sie auch in unseren Geschäftsstellen.
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Für alle pflicht- und freiwillig Versicherten gelten einheitliche Kündigungsfristen, unabhängig von Einkommensgrenzen. Alle Versicherten sind nach einem Kassenwechsel grundsätzlich 18 Monate an ihre Kasse gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Beispiel:
Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse am 10. August zum 31. Oktober. Am 1. November beginnt die Mitgliedschaft bei der BKK Faber-Castell & Partner. Unter der Voraussetzung, dass wir frühzeitig eine Beitrittserklärung und die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Kasse erhalten.
Übrigens:
Nachdem Sie die Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Kasse gekündigt haben, ist diese gesetzlich dazu verpflichtet Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung auszustellen.
Es besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag (erstmalig) erhebt, bzw. diesen erhöht oder die Höhe der Prämien reduziert. Das Sonderkündigungsrecht muss bis zur erstmaligen Fälligkeit des (neuen) Beitrags ausgeübt werden und wird dann mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam.
Beispiel:
Einführung Zusatzbeitrag bei der bisherigen Kasse zum 1. August. Die Kündigung muss bis spätestens zum 30. September eingegangen sein.
| Variante 1 | Kündigung im August. BKK-Mitgliedschaft beginnt am 1. November |
| Variante 2 | Kündigung im September. BKK-Mitgliedschaft beginnt am 1. Dezember |
Studenten:
Wer studiert, ist meist bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei familienversichert. Nach Ende der Familienversicherung können Sie sich sofort bei der BKK Faber-Castell & Partner versichern. Dies bedeutet, es ist lediglich unsere Beitrittserklärung von Ihnen auszufüllen und an uns, spätestens 14 Tage nach Beginn der Beschäftigung, zu übermitteln.
Azubis/Berufseinsteiger:
Starten Sie erstmals ins Berufsleben, bzw. waren Sie unmittelbar vorher familienversichert? So können Sie ebenfalls Mitglied der BKK Faber-Castell & Partner werden. Auch hier ist lediglich unsere Beitrittserklärung von Ihnen auszufüllen und an uns, spätestens 14 Tage nach Beginn der Beschäftigung, zu übermitteln.