Kieferorthopädie und Kiefergelenkserkrankung
Ein charmantes Lächeln ist unbezahlbar. Schöne und gesunde Zähne machen einen guten Eindruck, beruflich wie privat.
Kieferorthopädie: Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen (ab Schweregradeinstufung - KIG Grad 3) übernehmen wir zunächst 80 Prozent, bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Kinder für das zweite und jedes weitere Kind 90 Prozent der anfallenden medizinischen Kosten.
Sprechen Sie mit Ihrem Kieferorthopäden, welcher Schweregrad bei Ihrem Kind vorliegt. Stellt Ihr Kieferorthopäde fest, dass bei Ihrem Kind ein KIG von Grad 3 oder höher besteht, so stellt er der Krankenkasse einen kieferorthopädischen Behandlungsplan. Dieser wird nach Bearbeitung wieder direkt an den Kieferorthopäden zurückgeschickt.
Sie, als Versicherter der BKK Faber-Castell & Partner, erhalten danach ein Bewilligungsschreiben und eine Broschüre mit vielen nützlichen Tipps und Informationen rund um das Thema Kieferorthopädie.
Nach erfolgreichem Abschluss der medizinischen Behandlung erhalten Sie als Belohnung fürs Durchhalten den zunächst gezahlten Eigenanteil von uns zurück.
Exklusiv für unsere Versicherten bieten wir zusätzlich einen speziellen Qualitätsvertrag für Spangenbehandlungen an. Ob Ihr Kieferorthopäde dem Vertrag beigetreten ist, kann gerne bei uns oder vor Ort in der Praxis erfragt werden.
Weitere Informationen über diese PremiumPlusLeistungen der
BKK Faber-Castell & Partner finden Sie hier.
Der Vertrag beinhaltet eine bessere, modernere kieferorthopädische Behandlung, kürzere Wartezeiten und bessere Materialien, die ggf. sonst aus eigener Tasche zu zahlen wären. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall direkt über Ihre Krankenversicherungskarte. Welche weiteren Vorteile dieser Vertrag für Sie bietet, erklären wir Ihnen gerne bei einem Beratungsgespräch.
Auch für Erwachsene ist in Ausnahmefällen die Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung möglich. Hier sind meist kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erforderlich.
Nähere Informationen rund um das Thema Kieferorthopädie erhalten Sie in der BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
Kiefergelenkserkrankungen: Bei Kiefergelenkserkrankungen (z.B. nächtliches Knirschen, Kiefergelenksschmerzen) oder Knochenverletzungen im Bereich des Gesichts (z.B. Kieferbruch) zahlt die BKK Faber-Castell & Partner eine medizinisch notwendige Schienenbehandlung. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte.
Ursachen für Kiefergelenksprobleme:
Bei ungestörter Funktion haben die Zähne in den 24 Stunden des Tages zusammengenommen nur etwa 30 Minuten direkten Kontakt miteinander. Die Muskulatur hat also lange Erholungszeiten zur Verfügung.
Werden diese Ruhepausen durch andauernde Muskelanspannungen erheblich eingeschränkt, können Schmerzen entstehen.
Solche Auslöser können z. B.
- Störungen in der Verzahnung,
- Zahnfehlstellungen,
- zu hohe oder zu tiefe Füllungen, Kronen oder Brücken, Prothesen,
- Haltungsschäden (vor allem durch arbeitsplatzbezogene Fehlhaltungen mit Belastung der Schulter-Nacken-Region),
- Knirschen, seelische Probleme oder Überanstrengung sein.
Wer ist besonders betroffen?
Geringfügige Störungen bei der Funktion des Kauapparates beobachten Zahnmediziner bei rund 80 Prozent aller Menschen, gleichgültig, ob sie jung oder alt sind.
Nur rund 5% der Menschen haben Beschwerden, die so heftig sind, dass sie einen Arzt oder Zahnarzt aufsuchen. Davon sind meistens junge Frauen (ca. 80%) betroffen. Warum das so ist, ist medizinisch noch weitgehend ungeklärt.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt, welche Therapiemaßnahmen, es für Ihre Kiefergelenksschmerzen gibt.