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Jobben während des Studiums (Werkstudenten)

Was ist zu beachten?

Studenten wollen oder müssen ihr Studentendasein oft durch einen Nebenjob mitfinanzieren. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass jede Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt Auswirkungen auf ihre Versicherung hat.

Als Faustregel gilt, dass Studenten, die ihre überwiegende Zeit für ihr Studium aufwenden, nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig werden, sondern weiterhin als ordentliche Studierende gelten. Während der Vorlesungszeit können Sie maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten. Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) bleibt trotzdem bestehen, egal wie viel Sie dabei verdienen. Für die Stundengrenze werden alle nebeneinander ausgeübten Beschäftigungen aber zusammengerechnet. Sollte die Stundengrenze überschritten werden, die Beschäftigung von vornherein aber auf maximal drei Monate befristet sein oder die Beschäftigung überwiegend am Wochenende oder in der Nacht ausgeübt werden, dann ist die Beschäftigung ebenfalls grundsätzlich versicherungsfrei.

Hier finden Sie unseren Fragebogen zur Beurteilung der Familienversicherung bei Werkstudenten (pdf, 223kB). Weitere Anträge finden Sie in unserem Download-Center. Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.

Arbeiten in den Semesterferien

Während der vorlesungsfreien Zeit können Sie die Beschäftigung grundsätzlich mehr als 20 Stunden die Woche ausüben, wenn sie rein auf die Semesterferien begrenzt ist. Achtung: Jede Beschäftigung, egal ob während des Semesters oder in den Semesterferien, ist versicherungs- und beitragspflichtig zur Rentenversicherung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Grenze von 538 € (neue Grenze ab dem 01.01.2024) übersteigt.

Als besonderen Service für Sie, haben wir die Möglichkeit, Ihre Werkstudententätigkeit von der versicherungsrechtlichen Seite zu prüfen.

Für bisher familienversicherte Studenten ist in der Beschäftigung das Einkommen zu berücksichtigen. Die kostenfreie Familienversicherung als Student ist an ein bestimmtes Gesamteinkommen gekoppelt (ab 01.01.2024 monatlich 505,00 €). Möchten Sie Ihren Anspruch auf Familienversicherung während Ihrer Werkstudententätigkeit von uns prüfen lassen, füllen Sie einfach den Fragebogen zur Beurteilung der Familienversicherung bei Werkstudenten aus.