Jahresarbeitsentgelt
Arbeitnehmer die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, sind grundsätzlich versicherungspflichtig.
Liegt das Arbeitsentgelt jedoch über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so kann für den Arbeitnehmer Versicherungsfreiheit eintreten. Versicherungsfrei bedeutet, dass er sich entweder gesetzlich freiwillig oder privat versichern kann.
Bisher waren Arbeitnehmer von dem Zeitpunkt an krankenversicherungsfrei, deren Arbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Jahren die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hatte.
Seit dem 01.01.2011 sind jedoch Änderungen eingetreten.
Nun führt das einmalige Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze schon zum Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht.
Im Jahr 2011 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) bei 49.500,00 €. Im Jahr 2012 bei 50.850,00 €.
Bei Arbeitnehmern, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAE-Grenze versicherungsfrei und privat versichert waren gilt eine besondere JAE-Grenze. Diese liegt im Jahr 2011 bei 44.550,00 €, im Jahr 2012 bei 45.900,00 €.
Wichtiger Hinweis:
Bei Neueinstellung von Arbeitnehmern ist daher immer danach zu fragen, wie diese am 31.12.2002 versichert waren, um beurteilen zu können, welche JAE-Grenze anzuwenden ist.
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