Hilfsmittel
Sie benötigen einen Rollstuhl, Prothesen oder ein Hörgerät?
Im Bedarfsfall versorgen wir Sie mit den notwendigen Hilfsmitteln um Ihren Alltag leichter zu bewältigen. Ihr Arzt verordnet bei medizinischer Notwendigkeit das Hilfsmittel und entscheidet auch, ob dieses geändert oder ersatzweise beschafft werden muss.
Für Hilfsmittel gilt die folgende Zuzahlungsregelung:
- 10 Prozent des Abgabepreises
- mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro
- jedoch nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels
Für verschiedene Hilfsmittel, wie
- Einlagen für Schuhe,
- Hörgeräte,
- Inkontinenzartikel (Windeln und Vorlagen),
- Kompressionsstrümpfe und
- Stomaartikel
wurden bundesweit einheitliche Festbeträge festgesetzt. Wir übernehmen in solchen Fällen die Kosten bis zur Höhe des Festbetrages.
Bitte beachten Sie: Teilweise werden von den Sanitätshäusern oder auch Apotheken neben der Zuzahlung auch Aufpreise für diese Hilfsmittel verlangt.
Wichtig: Mit vielen Sanitätshäusern haben wir Verträge geschlossen und Preise vereinbart. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und Beschaffung Ihres Hilfsmittels. Sprechen Sie auch mit uns, wenn Sie im Sanitätshaus oder in der Apotheke eine Erklärung unterschreiben müssen.
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zur Hilfsmittelverordnung. In der BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle in Ihrer Nähe steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung!
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