Heilmittel
Verordnete Heilmittel, wie z.B. Krankengymnastik, medizinische Bäder, Massagen, Logopädie, Ergotherapie usw. werden von Ihrer BKK Faber-Castell & Partner zu den Vertragssätzen übernommen.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Zuzahlung von 10 Prozent der Gesamtkosten vom Versicherten zu leisten. Zusätzlich wird für das Ausstellen der Heilmittelverordnung eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
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Befreiung von Zuzahlungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Zuzahlungspflicht befreit werden.
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Persönlich für Sie da!
Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie in jeder Geschäftsstelle der BKK Faber-Castell & Partner.
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