Haushaltshilfe
Ihnen geht es gesundheitlich einmal schlecht und Sie können Ihren Haushalt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder eines Kuraufenthaltes nicht weiterführen?
Die BKK Faber-Castell & Partner unterstützt Sie und übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Voraussetzung ist, dass ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Attraktiv durch PremiumPlusLeistungen
- Auch bei ambulanter Behandlung,
die durch eine schwere Erkrankung erforderlich ist,
wird Ihnen Haushaltshilfe bis zu 6 Wochen gewährt. - Diese Leistung ist auch möglich, wenn kein Kind unter 12 Jahren in Ihrem Haushalt lebt, z. B. wenn Sie alleinstehend sind.
Bitte beachten Sie:
Wir benötigen ein Attest Ihres Arztes.
Grundvoraussetzung ist immer, dass niemand im Haushalt lebt, der die Weiterführung übernehmen kann.
Die Zuzahlung beläuft sich lediglich auf 10 Prozent der Kosten
(mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, pro Kalendertag der Inanspruchnahme).
Diese Zuzahlung entfällt zusätzlich, wenn Ihre Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich wird.
Das Online-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen.
Den Antrag - Haushaltshilfe finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.
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Unsere Versicherten genießen besondere Vorteile durch spezielle Versorgungsverträge! Mehr Informationen finden Sie hier.
Sie haben Fragen...
zur Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe. In der BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle in Ihrer Nähe steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung! Mehr Informationen finden Sie hier.