Fahrt- und Transportkosten
Oft ist eine Behandlung in Wohnortnähe nicht möglich und es entstehen Ihnen Fahrtkosten.
Ist das der Fall, müssen Sie krankheits-
bedingt mit speziellen Fahrzeugen wie
z. B. Behindertenfahrdienst oder Rettungswagen transportiert werden.
Wir übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen und wenn medizinische Gründe vorliegen die Fahrt- und Transportkosten bis zum nächsterreichbaren Behandlungsort.
- Leistungen, die stationär (z.B. Krankenhausbehandlung, Entbindung, Reha-Maßnahmen) erbracht werden.
- Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus.
- Fahrten von Versicherten, die einen Krankentransportwagen erfordern.
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist.
- Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlungen oder zu ambulanten Operationen.
- Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, wenn dadurch eine stationäre oder teilstationäre Maßnahme vermieden oder verkürzt werden kann.
- Sonstigen Fahrten z. B. zur Dialyse oder Strahlentherapie nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch die
BKK Faber-Castell & Partner. - Bei Ausnahmeindikationen z.B. ab Pflegestufe II oder Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „H“, „Bl“ übernehmen wir auch ambulante Fahrten zu Ihrem Arzt nach vorheriger Genehmigung.
Welches Verkehrsmittel ist das geeignete?
Die Wahl des jeweiligen Verkehrsmittels, wie öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Privat-Pkw, Rettungswagen etc. richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Diese wird von Ihrem Arzt bescheinigt.
Muss ich eine Zuzahlung zu den Fahrtkosten leisten?
Ihr Eigenanteil beträgt lediglich 10 Prozent der Kosten
(mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) je einfache Fahrt.
Das Online-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen.
Unseren Antrag auf Fahrtkostenerstattung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.
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Bei Erreichen der Belastungsgrenze haben wir die Möglichkeit, Sie von Zuzahlungen zu befreien.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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zu Fahrt- und Transportkosten. In der BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle in Ihrer Nähe steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.