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Sie benötigen dazu neben Ihrem digitalen Bild lediglich die Angaben zu Ihrer Kassennummer (9033393) und der Versichertennummer. Letzteres können Sie bequem auf Ihrer momentan aktuellen Versichertenkarte Ihrer BKK Faber-Castell & Partner ablesen.
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Technische Fragen beantwortet Ihnen gerne
Herr
Rudolf Mattausch
BKK Faber-Castell & Partner
Hauptverwaltung Regen
Tel.: 09921/9602-232
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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild trägt dazu bei, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen.
Sie ist technisch so vorbereitet, dass nach und nach weitere Anwendungen hinzugefügt werden können. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem zukünftigen Aufbau einer sicheren, einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur wird die Grundlage für einen sicheren Austausch sowohl wichtiger medizinischer als auch administrativer Daten geschaffen.
Dies dient dem Ziel, die Versorgung der Patienten qualitativ zu verbessern sowie effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten.
Die elektronische Gesundheitskarte verfügt vorerst über folgende Funktionen:
- Die auffälligste Neuerung ist das Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte. So kann der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen entgegengewirkt werden. Kinder unter 15 Jahren und Versicherte mit einer Pflegestufe, benötigen kein Lichtbild auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.
- Zunächst sind auf der elektronischen Gesundheitskarte wie auf der bisherigen Krankenversichertenkarte die Verwaltungsdaten gespeichert: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus. Weitere Informationen werden erst dann gespeichert, wenn die Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht. Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte ist weiterhin die europäische Versichertenkarte abgedruckt. Sie ermöglicht die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in allen 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz.
Bis zum 31.12.2011 wurden alle gesetzlichen Kassen dazu verpflichtet 10 % Ihrer Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte zu versorgen.
Seit November 2011 werden Karten in der Region Nürnberg ausgegeben.
Bis zum 31.12.2012 werden bis zu 70 % der Versicherten mit der Gesundheitskarte versorgt.
Sobald die Karte in Ihrer Region eingeführt wird, kommen wir direkt auf Sie zu.
Dies bedeutet, dass bis zum Abschluss der bundesweiten Einführung der Gesundheitskarte zwei verschiedene Karten im Einsatz sind.
Wegen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarten werden in Krankenhäusern sowie in Arzt- und Zahnarztpraxen neue Kartenterminals installiert, die sowohl die neuen elektronischen Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversichertenkarten verarbeiten können. Für eine Übergangszeit gelten die bisherigen Krankenversichertenkarten neben der neuen elektronischen Gesundheitskarte.
Derzeitiger Stand ist, dass noch nicht alle Gesundheitseinrichtungen auf die neuen Lesegeräte umgestellt haben. Sollten Sie zu einem Arzt gehen, der noch nicht mit einem neuen Lesegerät ausgestattet ist, verwenden Sie die bisherige Krankenversichertenkarte.
Die Krankenversichertenkarte verliert erst ihre Gültigkeit, sobald die Gesundheitskarte bundesweit eingeführt ist. Dies wird voraussichtlich 2013 sein.
Auch für den Schutz von gespeicherten Gesundheitsdaten gegen Missbrauch gibt es klare gesetzliche Regelungen, die durch rechtliche und technische Maßnahmen umgesetzt werden. Danach dürfen nur bestimmte Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Zahnärzte) zum Zwecke der Gesundheitsversorgung auf die Daten der Gesundheitskarte zugreifen. Technisch ist der Zugriff auf die Daten der Gesundheitskarte nur dann möglich, wenn der Zugriff mit einem elektronischen Heilberufsausweis bzw. einer Institutionskarte für medizinische Organisationen technisch autorisiert wird.
Die Entwicklung der technischen Umsetzungskonzepte zur Sicherung des Datenschutzes erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sieht vor, allen Versicherten eine neue Krankenversichertennummer zu geben.
Sie erhalten die neue Versichertennummer mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Sie ersetzt Ihre bisherige Versichertennummer und bleibt ein Leben lang gültig.
Die neue Nummer beginnt mit einem zufällig gewählten Großbuchstaben, auf den neun Ziffern folgen.
Weitere Anwendungsmöglichkeiten sind in Vorbereitung:
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH beauftragt. In der gematik sind die wichtigen Institutionen des Gesundheitswesens vertreten: die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Sie haben Prioritäten für die Entwicklung und Einführung der nächsten Anwendungsmöglichkeiten beschlossen:
Das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht der Versicherten steht bei der elektronischen Gesundheitskarte im Mittelpunkt. Zwar ist die Speicherung von medizinischen Daten noch in der Vorbereitungsphase, dennoch steht jetzt schon fest: Die Versicherten können selbst bestimmen, ob und welche medizinischen Daten auf ihrer Karte gespeichert werden. Die Speicherung medizinischer Informationen ist somit nicht nur freiwillig, sondern geschieht nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Patienten. Es ist geplant, Patiententerminals aufzubauen, an denen die versicherten die Daten auf ihrer Karte einsehen können. Lediglich die Verwaltungsdaten müssen verpflichtend auf der Karte gespeichert sein.
- Zukünftig sollen Verwaltungsdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online aktualisiert werden können. Ein Austausch der Karte – z.B. bei Adress- oder Statusänderungen – ist dann nicht mehr notwendig.
- Auf freiwilliger Basis können Versicherte notfallrelevante Informationen speichern lassen z.B. über bestehende Medikationen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten, aber auch Informationen zu Schwangerschaft, Implantaten etc. Die Kontaktdaten des behandelnden Arztes können ebenso gespeichert werden wie die der im Notfall zu verständigenden Angehörigen.
- Geplant ist auch die Einführung einer sicheren Kommunikation zwischen Ärzten. Heute wird vorwiegend der Postweg genutzt. Das führt zum einen dazu, dass einem mitbehandelnden Arzt wichtige Informationen nicht immer zeitnah zur Verfügung stehen. Zum anderen muss ein Arztbrief später in der Praxis aufwändig digitalisiert werden, damit die Daten in der Praxis-Software zur Verfügung stehen. Die Voraussetzungen für einen schnellen und sicheren elektronischen Austausch von Informationen werden jetzt geschaffen. Zukünftig können Befunde dann schnell und sicher elektronisch von Arzt zu Arzt übermittel werden.
- Eine weitere Anwendung ist die Unterstützung einer einrichtungsübergreifenden Behandlungsdokumentation zu einem Patienten, wenn mehrere Einrichtungen oder Ärztinnen und Ärzte gemeinsam fallbezogen in die Behandlung eines Patienten eingebunden sind.
Die jetzt ausgegebenen Gesundheitskarten sind auf diese Anwendungen vorbereitet. Die Notfalldaten können – wenn der Versicherte dies wünscht – ohne Austausch der Karte in Zukunft aufgebracht werden. Voraussetzung ist, dass sie die Tests erfolgreich durchlaufen und die strengen Sicherheitsregeln einhalten. In weiterer Zukunft sind z.B. neben Notfalldaten auch eine Organspendeerklärung sowie eine Arzneimitteldokumentation, eine Impfdokumentation oder auch eine elektronische Patientenakte mit der elektronischen Gesundheitskarte denkbar, auf die über die Gesundheitskarte i.V.m. einer PIN-Nr. zugegriffen werden kann.
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