Brillen und Kontaktlinsen
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie für Menschen mit schwerer Sehbehinderung übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner die Kosten für die ärztlich verordneten Brillengläser.
Die Höhe hängt von der Glasstärke ab und richtet sich nach den gültigen Vertragssätzen bzw. Festbeträgen. Dies gilt auch für Kontaktlinsen. Ob die Kontaktlinsen medizinisch notwendig sind, stellt Ihr Augenarzt fest.
Für Brillengestelle, Kontaktlinsen-Pflegemittel und erforderliche Reparaturen sowie für andere Zusatzleistungen (z. B. Entspiegelung) dürfen keine Kosten übernommen werden.
Ohne Altersbegrenzung werden Sehhilfen (einschl. Kontaktlinsen, Leselupen, Fernrohrbrillen usw.) bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen. Eine „schwere Sehbeeinträchtigung“ liegt vor, wenn das bessere Auge trotz Brille oder Kontaktlinse nicht mehr als 30 Prozent Sehleistung bringt. Schon beim Lesen normaler Texte werden dann oft vergrößernde Sehhilfen benötigt. Das sind zum Beispiel Leselupen, Lupenbrillen oder Bildschirmlesegeräte. Dies stellt Ihr Augenarzt fest.
Zusatzversicherung
Wir vermitteln gerne für Brillengläser und Kontaktlinsen eine Zusatzversicherung zum günstigen BKK-Tarif über unsere Kooperationspartner
Unser Kooperationspartner die DEVK informiert Sie ausführlich. Weitere Informationen finden Sie hier.
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