Gut versorgt mit der Pflegeversicherung der BKK
Im Alter oder im Fall einer Pflegebedürftigkeit sind Sie bei der BKK Faber-Castell & Partner in sicheren Händen. Über unsere Pflegekasse sind Sie im Pflegefall im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung abgesichert. Die Leistungen unserer Pflegekasse sichern Sie ab gegen die erheblichen finanziellen Risiken, die im Fall der Pflegebedürftigkeit auf Sie zukommen können. Die wichtigsten Grundsätze und Leistungen der BKK-Pflegeversicherung haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:
Der Gesetzgeber bezeichnet diejenigen als pflegebedürftig, die ihren Alltag aus Krankheitsgründen oder aufgrund einer Behinderung nicht mehr allein und ohne fremde Hilfe bewältigen können. Diese Beeinträchtigung muss entweder dauerhaft vorliegen oder mindestens sechs Monate anhalten.
Die Art und Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung orientieren sich daran, ob eine häusliche oder stationäre Pflege notwendig ist. Zudem daran wie hoch der Grad der Pflegebedürftigkeit des Versicherten ist. Die Pflegebedürftigkeit ist nach dem Gesetz in drei Stufen unterteilt:
- erheblich pflegebedürftig
- schwerpflegebedürftig
- schwerstpflegebedürftig
- Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
- Pflegebedürftige der Pflegestufe II ( Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3-mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
- Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Noch mehr Wissenswertes über die verschiedenen Pflegestufen finden Sie hier.
Die Einstufung des Pflegebedürftigen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) - er arbeitet unabhängig. Ausgewählte Pflegefachkräfte des MDK besuchen die pflegebedürftige Person in ihrem Wohnbereich und begutachten, inwieweit Hilfe benötigt wird und legen die Pflegestufe fest.
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Wichtig: Stichwort Vorversicherungszeit
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Betroffene mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Diese Regelung gilt sowohl bei häuslicher als auch bei vollstationärer Pflege und ist seit dem 1. Juli 2008 in Kraft.
Die Pflegeversicherung ist ein komplexes Regelwerk. Wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen direkt an uns - wir informieren Sie gern ausführlich.
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Für die Versicherten der BKK Faber-Castell & Partner haben wir ein Leistungspaket zusammengestellt, das die Bezeichnung "Premium" zu Recht verdient. Weitere Informationen finden Sie hier.