Bemessungsgrenzen 2012
Bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung sind bestimmte Bemessungsgrenzen zu beachten. Hier haben wir Ihnen diese zusammengestellt:
-
Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung
Monat 3.825,00 €
Jahr 45.900,00 €
-
Allgemeine JAE-Grenze der Krankenversicherung
Jahr 50.850,00 €
-
Besondere JAE-Grenze der Krankenversicherung
(PKV am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAE-Grenze 2002)
Jahr 49.500,00 €
-
Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung
Monat 5.600,00 €
Jahr 67.200,00 €
-
Bezugsgrößen
Monat 2.625,00 €
Jahr 31.500,00 €
-
Versorgungsbezüge (beitragsfrei bis)
Höchstbetrag 131,25 €
-
Geringfügigkeitsgrenze (Minijobs)
Monat 400,00 €
-
Geringverdienergrenze (Auszubildende)
Monat 325,00 €
-
Gleitzone
Faktor F 0,7491
Hier gelangen Sie zu unserem Gleitzonenrechner.
Das Online-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Arbeitgebern Zugang zu vielen Servicevorteilen.
Unsere Auflistung der Bemessungsgrenzen 2012 finden Sie hier.
Unsere Auflistung der Bemessungsgrenzen 2011 finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie hier.
Das könnte Sie auch interessieren:
Gleitzone
Liegt das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers zwischen 400,01 € und 800,00 €? Wie berechnen sich die Beiträge und was muss beachtet werden? Lesen Sie mehr zum Thema hier.
Maschinelles Zahlstellenverfahren
Sie möchten wissen, wie das maschinelle Zahlstellenverfahren für Versorgungsbezüge funktioniert? Informationen finden Sie hier.
Beurteilung Jahresarbeitsentgelt
Wann ist ein Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei? Wie berechnet sich das Jahresarbeitsentgelt? Informationen zum Thema finden Sie hier.