Beitragssätze
Bei der Berechnung der Beiträge für Beschäftigte sind bestimmte Beitragssätze zu beachten. Hierbei unterscheidet sich, ob es sich um versicherungspflichtige oder geringfügige entlohnte Beschäftigungen handelt.
Im Folgenden wurden die Beitragssätze übersichtlich dargestellt.
Beitragssätze GSV-Beiträge 2012
|
15,50 % |
|
14,90 % |
|
19,90 % 19,60 % |
|
3,00 % |
|
0,00 % 0,04 % |
|
1,95 % |
|
2,20 % |
Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz 2012
|
1,70 % | Erstattung | 60 % | |
|
1,00 % | Erstattung | 40 % | |
|
2,80 % | Erstattung | 80 % | |
|
0,30 % | Erstattung | 100% |
Pauschale Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte
Minijobs (Einzugsstelle: Minijob-Zentrale)
|
13,00 % |
|
15;00 % |
|
4,90 % 4,60 % |
|
|
|
5,00 % |
|
5,00 % |
|
14,90 % 14,60 % |
|
2,00 % |
Beitragssätze bei Versorgungsbezügen 2012
|
15,5 % |
|
1,95 % |
|
2,20 % |
Das Online-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Arbeitgeber Zugang zu vielen Servicevorteilen.
Unsere Auflistung der aktuellen Beitragssätze finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie hier.
Hier finden Sie einen Entgeltrechner.
Das könnte Sie auch interessieren:
Geringfügige Beschäftigung
Informationen über geringfügig entlohnte oder geringfügig kurzfristige Beschäftigungen finden Sie hier.
Maschinelles Zahlstellenverfahren
Sie möchten wissen, wie das maschinelle Zahlstellenverfahren für Versorgungsbezüge funktioniert?
Informationen finden Sie hier.
Fälligkeitstermine
Wann Sie einen Beitragsnachweis abgeben müssen und wann die Beiträge fällig werden lesen Sie hier.
Umlageverfahren
Informationen zur Erstattung der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschaft, die Höhe der Beitragssätze und mehr finden Sie hier.