Beitragsgruppenschlüssel
Bei den Meldungen zur Sozialversicherung sind Beitragsgruppenschlüssel anzugeben.
Dieser Schlüssel besteht aus 4 Ziffern.
Anhand dieser Ziffern ist die jeweilige Beitragspflicht in der
1. Stelle Krankenversicherung
2. Stelle Rentenversicherung
3. Stelle Arbeitslosenversicherung
4. Stelle Pflegeversicherung
zu erkennen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Beitragsgruppenschlüssel auf.
Regelung für freiwillig versicherte Arbeitnehmer:
Beschäftigen Sie einen Arbeitnehmer der aufgrund Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist, so ist dieser mit der Beitragsgruppe „9“ zu melden, falls Sie weiterhin die Beiträge an die Krankenkasse abführen.
Erhält der Arbeitnehmer einen Beitragszuschuss, so ist in der Krankenversicherung die Beitragsgruppe „0“ zu melden.
Regelung für befristete Beschäftigungen:
Seit dem 01.01.2009 ist der erhöhte Beitragssatz in der Krankenversicherung weggefallen.
Beschäftigen Sie einen Arbeitnehmer, dessen Beschäftigung auf weniger als 10 Wochen befristet ist, so hat dieser keinen Anspruch auf Krankengeld.
Für die Krankenversicherung ist daher nur der ermäßigte Beitragssatz abzuführen und die Beitragsgruppe „3“ für die Krankenversicherung zu melden.
Beitragsgruppenschlüssel-Tabelle:
| Beitrag zur Krankenversicherung | |
| kein Beitrag | 0 |
| allgemeiner Beitrag | 1 |
| erhöhter Beitrag (zulässig nur für Meldezeiträume bis 31.12.2008) | 2 |
| ermäßigter Beitrag | 3 |
| Beitrag zur landwirtschaftlichen KV | 4 |
| Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen KV | 5 |
| Pauschalbeitrag für geringfügige Beschäftigte | 6 |
| Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung |
|
| Firmenzahler |
9 |
| Selbstzahler |
0 |
| Beitrag zur Rentenversicherung | |
| Kein Beitrag | 0 |
| Voller Beitrag | 1 |
| Halber Beitrag | 3 |
| Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte | 5 |
| Beitrag zur Arbeitslosenversicherung | |
| Kein Beitrag | 0 |
| Voller Beitrag | 1 |
| Halber Beitrag | 2 |
| Beitrag zur Pflegeversicherung | |
| Kein Beitrag | 0 |
| Voller Beitrag | 1 |
| Halber Beitrag | 2 |
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