Arznei- und Verbandmittel
Auch die Kosten für ärztlich verordnete zugelassene Arznei- und Verbandmittel werden von uns übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um ein verordnungsfähiges Arzneimittel handelt. Apothekenpflichtige Arzneimittel, die Sie auch ohne Rezept in Ihrer Apotheke kaufen können (nicht-verschreibungspflichtig), dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet werden. Ausnahmen gibt es z. B. für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Die Zuzahlung zu Arznei- und Verbandmitteln beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Abgabepreis des Medikaments unter 5 Euro, zahlen Sie lediglich diesen Betrag. Verschreibt Ihnen Ihr Arzt ein Medikament, dessen Kosten über dem sogenannten Festbetrag liegt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Der Festbetrag ist der Preis, den die gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Medikamentengruppen höchstens erstatten dürfen. In jedem Fall sollten Sie hier Ihren Arzt oder Apotheker nach Alternativen fragen, da es wirkstoffidentische Alternativen ohne Mehrkosten gibt.
Arzneimittelliste:
Für eine Vielzahl von Arzneimittel entfällt aber aufgrund dieser Regelung die Zuzahlung komplett. Um eine aktuelle Liste angezeigt zu bekommen klicken Sie bitte hier.
Bitte beachten Sie: Aufgrund unserer individuellen Rabattverträge können sich Änderungen zu dieser allgemeinen Liste ergeben. Bei Bedarf helfen wir Ihnen oder auch Ihre Apotheke gerne weiter.
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